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Was ist Klärungshilfe?

Klärungshilfe ist eine hoch effiziente, eigenständige Methode der Konfliktbearbeitung und Mediation. Sie wurde von den Psychologen Christoph Thomann und Friedemann Schulz von Thun in den 1980er-Jahren entwickelt.

Was ist das Ziel von Klärungshilfe?

Ziel ist es, Klarheit bezüglich der subjektiven Sicht der Dinge und schwierigen Gefühle der einzelnen Beteiligten zu gewinnen. Darauf aufbauend können tragfähige Lösungen entwickelt werden. Denn erst, wenn wirklich alles am Tisch liegt und alles gesagt wurde, ist Zukunft wieder planbar.

Für wen eignet sich Klärungshilfe?

Prinzipiell für alle, die einen Konflikt oder eine schwierige Situation bearbeiten möchten, sei es als mittelbar betroffene Führungskraft oder als unmittelbar Konfliktbeteilgte(r). Besonders gut eignet sich Klärungshilfe für Konflikte zwischen Menschen, die auch in Zukunft miteinander klarkommen müssen.

 

  • Konflikte in Organisationen

  • Konflikte zwischen Paaren, Familienangehörigen

Wie lange dauert eine Klärungshilfe?

Je nach Anzahl der Beteiligten und Komplexität der Situation benötigt eine Klärung in der Regel zwischen ½ Tag und 1 ½ Tagen. Eine Klärung umfasst neben dem eigentlichen Klärungsgespräch zusätzlich auch Vorgespräch und Nachbegleitung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um eine Klärung zu beauftragen?

  • Die Motivation zu Wahrheit und Klarheit muss gegeben sein.

  • Die Bereitschaft, die Konsequenzen real und konkret zu ertragen, muss vorhanden sein.

  • Bei Konflikten, in denen nicht Sie als die/der Vorgesetzte eine Teilnahme anordnen können, müssen alle Beteiligten freiwillig zur Klärung bereit und anwesend sein.

Wie läuft Klärungshilfe ab?

1. Orientierungsphase

Jede(r) schildert in Anwesenheit aller ihre/seine Sicht der Dinge. Ziel ist es, jede(n) ebenso zu hören wie zu verstehen und dabei die zu besprechenden Themen zu identifizieren.

 

2. Dialog

Die/Der Klärungshelfer/in führt die Beteiligten in einen Konfliktdialog, wobei sie/er allparteilich jede(n) Einzelne(n) unterstützt.

 

3. Erklärung und Lösung

Nun, da jeder jeden gehört hat und jedem bewusst ist, dass es ist wie es ist, bietet die/der Klärungshelfer/in aus der neutralen Außenperspektive eine Erklärung an, die ohne Zuweisung von Schuld die Konfliktursachen und -mechanismen beschreibt. Danach entscheiden die Beteiligten, wie sie mit der Situation umgehen möchten und welche tragfähigen, alltagstauglichen Lösungen sie ins Auge fassen.

Was unterscheidet Klärungshilfe von anderen Mediationsverfahren?

Einzel-Vorgespräche werden nicht geführt
Es werden keine Einzel-Vorgespräche geführt, um als Klärungshelfer/in die subjektiven Situationsschilderungen der Konfliktbeteiligten unvoreingenommen und in Anwesenheit aller hören zu können. Eine Ausnahme stellen bei Konflikten, die nicht auf ein und derselben Hierarchie-Ebene stattfinden, die ausführlichen Vorgespräche mit der obersten am Konflikt beteiligten Führungskraft dar. 

 

Emotionen im Fokus

Schwierige Gefühle und Emotionen (wie z.B. Wut, Ärger, Hass, Hilflosigkeit, Ohnmacht) sowie die aus ihnen resultierenden Haltungen und Handlungen (wie z. B. Unversöhnlichkeit, Kälte, Ignoranz, Geringschätzung) erfahren im Rahmen der Klärungshilfe besondere Aufmerksamkeit. Statt sie zu reglementieren, sanktionieren oder gar zu ignorieren, werden sie thematisiert, um sie durch Verstehen und Vertiefen sukzessive zu deeskalieren.

 

Gesprächsregeln nicht nötig 

Um möglichst unmittelbar mit den Gefühlen der Konfliktparteien in Kontakt zu kommen, wird bewusst auf die Vereinbarung von Gesprächsregeln oder Formulierungsempfehlungen verzichtet.

 

Freiwilligkeit nicht erforderlich

Für eine Klärungshilfe ist es ausreichend, wenn die oberste am Konflikt beteiligte Führungskraft die Konfliktmoderation wünscht und anordnet. Die Mitarbeiter/innen müssen sich dann dem Gespräch stellen. Eine daraus möglicherweise resultierende Unwilligkeit, Passivität oder Verweigerungshaltung ist hierbei eine Systemgröße, die zu respektieren ist.

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